S-Acetyl-Glutathion

Entwicklung - Herstellung - Qualität

Rezepturen in Arzneibuchqualität

 

Wie wird die gleichmäßig hohe Qualität unserer Rezepturen sichergestellt?

 

Alle eingesetzten Substanzen (Wirk- u. Hilfsstoffe) werden vor ihrem Einsatz gemäß den Vorgaben des Arzneibuches geprüft und das Ergebnis der Prüfung in einem sog. Prüfprotokoll dokumentiert.  

 

Für jede Rezeptur wurde von unseren Apothekern eine eigene Herstellungs-Vorschrift erarbeitet, in der alle Herstellungsschritte und Qualitätsparameter festgelegt sind.

 

Dies ist ein Teil unseres umfassenden Qualitätssicherungs-Systems, wodurch eine gleichbleibend hohe Qualität unserer Rezeptur-Arzneimittel gewährleistet ist.

 

Die Arzneimittel werden nach Fertigstellung durch unser pharmazeutisches Personal einer Qualitätskontrolle unterzogen und erst dann von einem Apotheker zur Abgabe an unsere Kunden freigegeben.

________________________

Eigene Entwicklung u. Herstellung

 
Wo und wie werden die Glutathion-Rezepturen hergestellt?
 

Alle unsere Rezeptur-Arzneimittel mit dem pharmazeutischen Wirkstoff S-Acetylglutathion (S-Acetyl-L-Glutathion, SAG) werden in der HUSAREN-APOTHEKE entwickelt und nach den anerkannten Regeln der pharmazeutischen Wissenschaft hergestellt.

 

Als Apotheke mit eigener Herstellungsabteilung sind wir in der Lage, unsere Rezepturen in allerhöchster Qualität - sogenannter Arzneibuch-Qualität - zu entwickeln und herzustellen.

 

In unserer Eigenfertigung arbeiten erfahrene Fachleute, die nach standardisierten und geprüften Vorschriften die verschiedenen Rezepturen herstellen.

 

Therapeuten bieten wir einen besonders umfassenden Service:

Wir beraten Sie zur Konzeption und Umsetzung Ihrer Rezepturen, zur geeignetsten Arzneiform oder zu speziellen Wirkstoffkombinationen.

________________________

Unterschied zu Nahrungsergänzungen

 

Bei all unseren Glutathion-Rezepturen handelt es sich um Arzneimittel. Somit unterliegen Sie auch den strengen Vorschriften des Arzneimittelgesetzes.

 

Bereits die Qualität des Ausgangsstoffes macht den Unterschied zu einem Nahrungsergänzungsmittel.

 

Die Eigenschaften der Ausgangsstoffe, die zur Herstellung von Arzneimitteln eingesetzt werden, sind im Arzneibuch in den sog. Monographien beschrieben.

Beschrieben sind dort aber auch die entspr. Prüfungen der Ausgangsstoffe auf Identität, Reinheit und Gehalt.

 

Der Ausgangsstoff muss die im Arzneibuch geforderten Eigenschaften aufweisen und die Prüfungen müssen nach den anerkannten Regeln der pharmazeutischen Wissenschaft durchgeführt werden.

 

Die Prüfung darf nur in autorisierten Betrieben erfolgen.

Als autorisierte Betriebe gelten:

- Apotheken

- pharmazeutische Betriebe mit Herstellungserlaubnis  nach § 13 Arzneimittelgesetz (AMG)

- Sachverständige nach § 65 Abs. 4 AMG

 

Der für die Prüfung Verantwortliche hat unter Angabe der Charge sowie des Datums und der Ergebnisse der Prüfung zu bescheinigen, dass der Ausgangsstoff nach den anerkannten pharmazeutischen Regeln geprüft worden ist und die erforderliche Qualität aufweist.

Das Prüfzertifikat soll auch Auskunft über die GMP-konforme Herstellung des Ausgangsstoffes geben.

 

Diese Prüfungen/Untersuchungen gehen weit über das hinaus, was ein "normaler" Herstellungsbetrieb für Nahrungsergänzungsmittel prüfen muss, kann bzw. darf.

Impressum          Datenschutz

Druckversion | Sitemap
© Husaren-Apotheke Illingen